Hinweisgeberschutzgesetz

Eine von Offenheit, Transparenz sowie der Einhaltung von Recht und Gesetz geprägte Arbeitskultur lebt davon, dass Mitarbeitende auch sensible Themen ohne Angst vor negativen Konsequenzen ansprechen können. Hinweisgebende Personen leisten dabei einen wesentlichen Beitrag, indem sie Missstände sichtbar machen und deren Aufarbeitung unterstützen. In der Vergangenheit fehlte jedoch häufig ein ausreichender rechtlicher Schutz für diese Personen. Um Benachteiligungen zu verhindern und Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern mehr Sicherheit zu geben, ist am 02. Juli 2023 das staatliche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Dadurch sind auch im Bereich des Bistums Münster Personen, die Hinweise geben, deutlich besser vor arbeits- und dienstrechtlichen Nachteilen geschützt.

Zur Entgegennahme entsprechender Meldungen stellt das Bistum Münster verschiedene Meldewege bereit, die zentral bei der Ombudsstelle zusammenlaufen. Dort finden Hinweisgeber einen geschützten Rahmen, in dem sie vertraulich und auf Wunsch auch anonym Kontakt aufnehmen können.

Für die Übermittlung von Hinweisen stehen mehrere Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung, die sowohl mündliche als auch schriftliche Meldungen ermöglichen. Zusätzlich können über das neu eingerichtete Hinweisgeberportal gemäß § 16 HinSchG auch anonyme Hinweise abgegeben werden.

E-Mail:                            ombudsstelle@bistum-muenster.de
Telefon:                          0251 / 495 – 644
Postfach:                        Ombudsstelle Bistum Münster, Postfach 15 03, 48004 Münster
Anonymes Hinweisgebersystem:  https://bistum-muenster.hintbox.de

Ansprechpartner:        Michaela Kasper, Ombudsperson
Marcus Ahlers, Leiter der Abteilung Revision

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutz finden Sie hier:

www.bistum-muenster.de/hinweisgeberschutz